AGB

AGB

I. Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend „AGB“ genannt) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, Lieferungen, Leistungen, Beratungen, Vorschläge, Planungen, Entwürfe und Nebenleistungen sofern nicht in den Verträgen selbst etwas anderes vereinbart ist. Alle Nebenabsprachen und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

II. Ausschließlichkeit

1. Diese Bedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Bestellers bzw. Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt, sie können unsere Bedingungen nicht verdrängen. Dies gilt auch, wenn wir trotz Kenntnis solchen Bedingungen des Bestellers nicht widersprechen und unsere Leistung vorbehaltlos ausführen, es sei denn es handelt sich um eine hiervon abweichende schriftliche Individualvereinbarung. Mit ausländischen Bestellern ist die Anwendung deutschen Rechts vereinbart.

III. Auftragserteilung

1. Angebote sind unverbindlich. Alle Vereinbarungen werden erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung verbindlich. Dies gilt auch für Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden.

2. Gehören zu unserem Angebot Unterlagen wie Prospekte, Kataloge, Zeichnungen, Abbildungen und Gewichts- und Maßangaben, so sind diese nur dann für die Beschaffenheit der von uns gelieferten Ware maßgebend, soweit sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

3. Technische Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten, sofern der Vertrag selbst nichts anderes bestimmt.

4. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht durch uns zu vertreten ist. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Etwaige bereits erstattete Gegenleistungen werden unverzüglich zurückerstattet.

5. Bestellt der Kunde die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine Auftragsbestätigung dar, kann aber mit dieser verbunden werden.

6. Sofern der Kunde die Bestellung auf elektronischem Wege vornimmt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB`s zugesandt.

Datenschutzerklärung
Alle von uns bei Kaufvertragsschluss erhobenen und gespeicherten persönlichen Kundendaten werden ausschließlich zum Zwecke der Kaufvertragsabwicklung verwendet. Gespeichert werden der Vor- und Familienname des Kunden, Firma und dessen Rechnungs- und Lieferanschrift sowie eine etwaige Telefonnummer und/oder eine E-Mail-Adresse. Diese Daten können auf Anfordern des Kunden diesem jederzeit wieder per E-Mail zugänglich gemacht werden und auf dessen Wunsch gelöscht werden. Die erhobenen Daten werden nicht an andere Dritte weitergegeben, es sei denn, dass im Falle des Zahlungsverzuges oder einer Vertragsverletzung des Kunden rechtliche Maßnahmen durch einen Rechtsanwalt oder der „Creditreform“ notwendig werden.

IV. Vertraulichkeit

1. Der Kunde wie auch wir sind verpflichtet, alle Unterlagen wie z. B. auch Muster, Modelle, Software und Kenntnisse, die er aus der Geschäftsverbindung erhält, nur für die gemeinsam verfolgten Zwecke zu verwenden und mit der gleichen Sorgfalt wie entsprechende eigene Unterlagen und Kenntnisse gegenüber Dritten geheim halten, wenn der andere Partner sie als vertraulich bezeichnet oder an ihrer Geheimhaltung ein offenkundiges Interesse hat. Diese Verpflichtung beginnt ab erstmaligem Erhalt der Unterlagen oder Kenntnis. Die Verpflichtung gilt nicht für Unterlagen und Kenntnisse, die allgemein bekannt sind oder die bei Erhalt dem Partner bereits bekannt waren, ohne dass er zur Geheimhaltung verpflichtet war, oder die danach von einem zur Weitergabe berechtigten Dritten übermittelt werden oder die von dem empfangenden Partner ohne Verwertung geheim zu haltender Unterlagen oder Kenntnisse des anderen Partners entwickelt werden.

V. Zeichnungen und Beschreibungen

1. Von uns an unserem Kunden zur Verfügung gestellte Zeichnungen, technische Unterlagen über die zu liefernde Ware oder ihre Herstellung bleiben unser Eigentum und sind – sofern nichts anderes bestimmt ist – mit Beendigung der Vertragsbeziehung an uns zurückzugeben.

VI. Muster und Fertigungsmittel

1. Die Herstellungskosten für Muster und Fertigungsmittel (Werkzeuge, Formen, Schablonen, etc.) werden, sofern nichts anderes vereinbart ist, von uns gesondert in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für Fertigungsmittel, die infolge von Verschleiß ersetzt werden müssen. Die Kosten für die Instandhaltung und sachgemäße Aufbewahrung sowie das Risiko einer Beschädigung oder Zerstörung der Fertigungsmittel tragen wir.

2.Beendet der Kunde während der Anfertigungszeit der Fertigungsmittel die Zusammenarbeit und nimmt diese trotz schriftlicher Aufforderung durch uns nicht unverzüglich wieder auf, so sind wir berechtigt, ihm alle bis dahin entstandenen Herstellungskosten in Rechnung zu stellen. Wir verwahren die Fertigungsmittel unentgeltlich für die Dauer von drei Monaten nach der letzten Lieferung. Nach Ablauf der Frist sind wir zu keiner Bereithaltung mehr verpflichtet. Die Fertigungsmittel bleiben, auch wenn der Kunde sie bezahlt hat, in unserem Besitz. Der Kunde ist jedoch berechtigt, die Herausgabe der Fertigungsmittel zu verlangen, wenn wir wiederholt minderwertige Qualität geliefert haben oder aus sonstigen Gründen lieferunfähig sind oder zahlungsunfähig geworden sind. Abnehmerbezogene Fertigungsmittel dürfen von uns nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung unseres Kunden, die nicht unbillig verweigert werden darf, für Zulieferungen an Dritte verwendet werden. Nach Ablauf der Verwahrungsfrist können wir frei über die Fertigungsmittel verfügen.

VII. Angebote

1. Unsere Angebote sind bis zum Vertragsabschluss unverbindlich und freibleibend. Bei Kalkulations- oder Druckfehlern im Angebot behalten wir uns das Recht der Berichtigung vor. Dieses Angebot gilt als neues Angebot.

VIII. Preise

1. Unsere Preise verstehen sich in Euro ab Werk und schließen Umsatzsteuer, Verpackung, Fracht, Porto und Wertsicherung nicht ein.

2. Soweit Preise nicht oder nur mit dem Vorbehalt derzeitiger Listenpreise genannt sind, werden die am Tage der Lieferung gültigen Preise berechnet. Poppen Gewächshausbau GmbH & Co. KG behält sich vor, bis zum Zeitpunkt der Lieferung aber erst 3 Monate nach Vertragsschluss eingetretene Preisänderungen bei Metallen sowie sonstige Änderungen der heute geltenden Kostenfaktoren und denen die Preise aufbauen, entsprechend zu berücksichtigen. Für die Berechnung ist die bei Poppen Gewächshausbau GmbH & Co. KG festgestellte Stückzahl oder das festgestellte Gewicht maßgebend. Eine nachträgliche Herabsetzung der Bestellmenge berechtigt uns zu einer entsprechend angemessenen und zumutbaren Erhöhung der Stückpreise.

IX. Zahlung, Verzug, Aufrechnung

1. Der Kunde verpflichtet sich, die Rechnungen innerhalb von 10 Tagen zu zahlen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Der Verbraucher kommt 30 Tage nach Rechnungsstellung in Zahlungsverzug.

2.Im Falle eines Zahlungsverzuges werden dem Auftraggeber Mahngebühren von 5,00 € für die erste Mahnung und 10,00 € für die zweite Mahnung in Rechnung gestellt, wobei wir uns vorbehalten, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen und gleichzeitig dem Verbraucher den Nachweis eines niedrigeren Schadens gestatten. Die Berechnung gilt ab dem Tag der Rechnungsstellung (Entstehen der Forderung).

3.Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmung des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen. Unsere Forderungen werden – auch bei Zahlungsfrist – sofort fällig, sobald der Besteller mit der Erfüllung einer oder mehrerer Verbindlichkeiten in Verzug gerät, Wechsel oder Schecks zu Protest gehen, der Besteller die Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet, bzw. mangels Masse die Eröffnung abgelehnt wurde.

4. Wir sind berechtigt, in den oben genannten Fällen Vorbehaltsware zurückzufordern und von dem Vertrag zurückzutreten. Wechsel werden nur nach Absprache hingenommen. Wechselkosten und Diskontspesen gehen zu Lasten des Kunden.

5.Das Recht zur Aufrechnung besteht nur, wenn Gegenansprüche des Kunden rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt sind.

6.Ansprüche gegen uns stehen dem Kunden nur unmittelbar zu und sind nicht abtretbar. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur ausgeübt werden, sofern der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

7.Wir behalten uns das uneingeschränkte Recht zur Abtretung unserer Forderungen an Dritte vor.

8. Ergeben sich nach Vertragsabschluss begründetet Bedenken hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Bestellers oder seiner wirtschaftlichen Verhältnisse, so steht uns das Recht zu, nach unserer Wahl Vorkasse oder Sicherheitsleistungen innerhalb einer Woche vom Besteller zu verlangen. Wir haben auch wahlweise das Recht, die Ausführung des Vertrages zu unterbrechen und sofortige Abrechnung zu verlangen. Im Weigerungsfall sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall steht dem Auftraggeber ein Schadensersatz nicht zu und wir sind berechtigt, bis dahin entstandene Leistungen und Kosten an den Besteller in Rechnung zu stellen und einzufordern.

X. Lieferung

1. Von uns angegebene Lieferfristen und Termine gelten nur als verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden. Lieferfristen beginnen mit dem Ausstellungstag der Bestätigung. Sie gelten als eingehalten, wenn bis Ende der Frist die Ware / Dienstleistung unseren Betrieb verlassen hat oder die Versandbereitschaft dem Besteller mitgeteilt wurde. Überschreiten wir die vereinbarte Frist, so hat der Besteller das Recht, uns mittels eines eingeschriebenen Briefes eine Nachfrist zu setzen und nach Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatz wegen Nichterfüllung steht dem Auftraggeber nur in dem Falle zu, dass wir die Verzögerung vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Sollten wir durch behördliche Anordnungen oder Maßnahmen, höhere Gewalt, Streik, Aussperrungen, Verkehrsstörungen oder aufgrund von Lieferschwierigkeiten unserer Zulieferfirmen an der termingerechten Lieferung gehindert sein, verlängert sich die Frist bzw. der Termin um die Dauer dieser Störungen. Wird die Behinderung in absehbarer Zeit nicht wegfallen, sind wir berechtigt, die Lieferung einzuschränken, einzustellen oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass dem Auftraggeber ein Anspruch auf Nachlieferung oder Schadensersatz zusteht. In einem solchen Fall sind wir verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten und Gegenleistungen des Vertragspartners unverzüglich zu erstatten.

2. Innerhalb einer Toleranz von 10 Prozent der Gesamtauftragsmenge sind fertigungsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen zulässig, soweit dies für den anderen Vertragsteil zumutbar ist. Ihrem Umfang entsprechend ändert sich dadurch entsprechend der Gesamtpreis.

3. Bei Lieferverträgen auf Abruf sind uns, wenn nichts anderes vereinbart ist, Arten- und Sorteneinteilung mindestens 1 Monat vor dem Liefertermin mitzuteilen. Wird nicht rechtzeitig abgerufen oder eingeteilt, sind wir nach fruchtloser Nachfristsetzung berechtigt, selbst einzuteilen und die Ware zu liefern oder von dem noch rückständigen Teil des Liefervertrages zurückzutreten. Wird die Vertragsmenge durch die einzelnen Abrufe des Kunden überschritten, so ist Poppen Gewächshausbau GmbH & Co. KG zur Lieferung des Überschusses zu den bei dem Abruf oder der Lieferung gültigen Preisen berechtigt.

XI. Versand und Gefahrübergang

1. Versandbereit gemeldete Ware ist vom Kunden unverzüglich zu übernehmen. Anderenfalls sind wir berechtigt, sie nach eigener Wahl zu versenden oder auf Kosten und Gefahr des Kunden zu lagern. Zu letzterem sind wir auch berechtigt, wenn der von uns übernommene Versand ohne unser Verschulden nicht durchgeführt werden kann.

2. Mangels besonderer Vereinbarung erfolgt die Wahl der Transportmittel und des Transportweges nach unserem Ermessen.

3. Bei Wahl des Versendungsverkaufs gemäß § 447 BGB geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe bzw. der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person auf den Kunden über.

4. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

XII. Eigentumsvorbehalt

1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung vor.

2. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung vor.

3.Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen den Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer berechtigt, die Forderung gegen den Dritten einzuziehen. Wir behalten uns aber vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald
der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

4. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung zuzulassen, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich anzuzeigen.

5. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach den Bestimmungen von Ziff. XII von dem Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.

XIII. Gewährleistung

1. Der Kunde verpflichtet sich, unverzüglich nach Eingang die Waren zu prüfen, ob sie der bestellten Menge und dem bestellten Typ entsprechen.

2. Offensichtliche Mängel muss der Unternehmer innerhalb einer Frist von 1 Woche ab Empfang der Ware uns gegenüber schriftlich anzeigen. Sollte die Ware per Spedition oder im Rahmen einer Sammellieferung empfangen werden muss der offensichtliche Mangel sofort beim Fahrer angezeigt werden. Andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Wir leisten Gewähr für einwandfreie Herstellung der von uns gelieferten Ware nach Maßgabe der vereinbarten technischen Liefervorschriften.

3. Für den Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr ab Ablieferung der Ware. Das gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig gemäß den vorstehenden Bestimmungen angezeigt hat. Garantien erhält der Kunde durch uns – sofern nichts anderes vereinbart ist – nicht.

4.Ist der Kunde Unternehmer, so leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Rechnungssumme (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

5. Wählt der Kunde wegen eines Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.

6. Der Kunde verpflichtet sich, uns Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel vor Ort zu überprüfen.

XIV. Haftungsbeschränkung

1. Die Haftung von Poppen Gewächshausbau GmbH & Co. KG richtet sich ausschließlich nach den in den vorstehenden Abschnitten getroffenen Vereinbarungen. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

2. Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder Poppen Gewächshausbau GmbH & Co KG. einen Mangel arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie hinsichtlich der Beschaffenheit der Ware übernommen hat und diese Garantie gerade bezweckt, den Kunden gegen die geltend gemachten Schäden abzusichern.

3. Die Haftungsbeschränkung gilt auch nicht für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns beruhen.

XV. Schutzrechte

Poppen Gewächshausbau GmbH & Co. KG haftet nicht, wenn wir die Ware nach Zeichnungen, Mustern, Modellen oder sonstigen Angaben des Kunden hergestellt haben und wir nicht wussten oder wissen mussten, dass dadurch Schutzrechte Dritter verletzt werden. In diesem Fall verpflichtet sich der Kunde, uns von Ansprüchen Dritter wegen solcher Rechtsverletzungen freizustellen.

XVI. Partnerschafts-Klausel

Bei allen Ersatzzahlungen, insbesondere bei der Höhe des Schadenersatzes, sind nach Treu und Glauben die wirtschaftlichen Gegebenheiten der Vertragspartner, Art, Umfang und Dauer der Geschäftsverbindung, sowie der Wert der Ware angemessen zu berücksichtigen.

XVII. Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen und der übrigen Vertragsbestimmungen

1. Poppen Gewächshausbau GmbH & Co. KG behält sich das Recht vor, die AGB und die übrigen Vertragsbestimmungen jederzeit abzuändern. Änderungen der AGB werden dem Kunden in geeigneter Weise bekannt gegeben. Sollte der Kunde durch die Änderung der AGB erheblich benachteiligt sein, so ist er berechtigt, den Vertrag per Inkrafttreten der geänderten AGB zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt mit dem Inkrafttreten der Änderung.

XVIII . Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

3. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Vertragsteile ist unser Geschäftssitz.

4. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

5. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen des BGB.